Lieber Anlagenbetreiber,
die Vergütungsregeln für 20 Jahre plus x Monate des Inbetriebnahmejahres sind wie folgt anzuwenden:
Anlage 1 aus 2009:
Einspeisevergütung 43,01 Ct/kWh,
Vergütung für Eigenverbrauch 25,01 Ct/kWh
dazwischen mind. 12 Kalendermonate
Anlage 2 aus 2010:
bei Inbetriebsetzung in der Zeit vom 1.1.-30.6.
Einspeisevergütung 39,14 Ct/kWh
Vergütung für Eigenverbrauch 22,76Ct/kWh
bei Inbetriebsetzung in der Zeit vom 1.7. - 31.12.
Einspeisevergütung 34,05 Ct/kWh
Vergütung für Eigenverbrauch 17,67 Ct/kWh (Anteil Eigenverbrauch bis 30 %), 22,05 Ct/kWh (Anteil Eigenverbrauch über 30 %)
Die Vergütungen dürfen über gemeinsame Messeinrichtungen abgerechnet werden. Dies war in § 19 (2) EEG 2009 geregelt und findet sich heute in § 32 (3) EEG 2014.
Unklar ist mir allerdings, was Sie mit "Strom verkaufen" meinen. Bitte hierzu noch einmal melden.
Einen Vergütungsrechner des SFV finden Sie unter http://www.sfv.de/rechner-eeg-verguetung/pv-verguetungsrechner.html
Die Vergütungen sind in der Tabelle unter http://www.sfv.de/lokal/mails/sj/verguetu.htm