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Getrennter Verkauf von zwei Anlagen mit einem Stomzähler mit den bisherigen Einspeisevergütungen möglich?

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Eingestellt 3, Jun 2016 in Photovoltaik von Anonym

Ich habe 2009 eine Anlage mit 47 Modulen und 3 Wechselrichtern in Betrieb genommen und sie ein Jahr später mit 15 Modulen und einem Wechselrichter erweitert. Beide Anlagen haben eine eigene Anlagennummer aber einen gemeinsamen Stromzähler. Kann ich sie mit den der jeweiligen Anlage zugeordneten unterschiedlichen Einspeisevergütungen getrennt verkaufen oder ergeben sich dann zwei neue Anlagen mit neuer Inbetriebnahme und heutigen Vergütungen?

   

2 Antworten

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Beantwortet 3, Jun 2016 von Susanne Jung (1,633 Punkte)

Lieber Anlagenbetreiber,

die Vergütungsregeln für 20 Jahre plus x Monate des Inbetriebnahmejahres sind wie folgt anzuwenden:


Anlage 1 aus 2009:

Einspeisevergütung 43,01 Ct/kWh,

Vergütung für Eigenverbrauch 25,01 Ct/kWh

dazwischen mind. 12 Kalendermonate

Anlage 2 aus 2010:

bei Inbetriebsetzung in der Zeit vom 1.1.-30.6.

Einspeisevergütung 39,14 Ct/kWh

Vergütung für Eigenverbrauch 22,76Ct/kWh

bei Inbetriebsetzung in der Zeit vom 1.7. - 31.12.

Einspeisevergütung 34,05 Ct/kWh

Vergütung für Eigenverbrauch 17,67 Ct/kWh (Anteil Eigenverbrauch bis 30 %), 22,05 Ct/kWh (Anteil Eigenverbrauch über 30 %)


Die Vergütungen dürfen über gemeinsame Messeinrichtungen abgerechnet werden. Dies war in § 19 (2) EEG 2009 geregelt und findet sich heute in § 32 (3) EEG 2014.

Unklar ist mir allerdings, was Sie mit "Strom verkaufen" meinen. Bitte hierzu noch einmal melden.

Einen Vergütungsrechner des SFV finden Sie unter http://www.sfv.de/rechner-eeg-verguetung/pv-verguetungsrechner.html

Die Vergütungen sind in der Tabelle unter http://www.sfv.de/lokal/mails/sj/verguetu.htm





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Beantwortet 3, Jun 2016 von Geckler, Heinz (2,530 Punkte)

Hallo Frau Jung,

der Anfrager möchte nicht den Strom anteilig verkaufen sondern einen Teil der PV-Anlage.

Das ist sicher nicht ganz so einfach möglich. Es kann ja der Energieversorger nur mit einem Anschlussnutzer eine Abrechnung erstellen wenn nur 1 Zähler eingebaut ist. Die Verrechnung der unterschiedlichen Vergütungssätze ist kein Problem.

Als einfache Lösung könnte ich mir vorstellen, für den Betrieb der 2 PV-Anlagen formal eine GbR zu gründen. Dann könnten beliebige Anteile der GbR an einen Investor verkauft werden, der dann im Verhältnis der Eigentumsanteile an der Vergütungszahlung beteiligt wird.

Gruß, Heinz Geckler

Kommentiert 5, Jun 2016 von Klaus-Dieter Gens (21 Punkte)
Es spräche doch nichts dagegen, einen zweiten Zähler einzubauen und jede Anlage mit eigener Anlagennummer zu verkaufen. Für den Eigenverbrauch (EEG-Umlage) könnte es schwierig werden, wenn der Eigentümer nicht mehr der Verbraucher ist.
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