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Planung PV Anlage - Kommunikation mit dem Netzbetreiber

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Eingestellt 7, Mär 2012 in Photovoltaik von Anonym

Auftragserteilung bei Haus mit Freileitung. Wer trägt hier die Verantwortung?

Im August erteilten wir einer Firma den Auftrag für eine Photovoltaikanlage. Unser erster Hinweis war, dass wir noch eine Freileitung haben. Der Chef der Firma teilte uns mit, dass es egal ist. Jetzt im März nachdem wir unser Haus renoviert haben läßt die EOn dies nicht zu. Es ist sowieso eine lange Zeit 8 Monate und noch kein Land in Sicht. Heute verändert die EON die Freileitung Wenn wir das vorher gewußt hätten wäre Alles anders. Wir haben sogar wegen dem Gerüst die Leitung mit Schlauch als Schutz überziehen lassen, was auch nochmal 289,00E gekostst hat. Wäre es nicht die Pflicht der Firma gewesen uns mitzutilen, dass EON dies zuerst prüfen muss?

   

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Beantwortet 8, Mär 2012 von Matthias Diehl (406 Punkte)

Wenn man eine Photovoltaikanlage bauen will, die ins Stromnetz einspeisen soll, ist sinnvoller Weise eine der ersten Tätigkeiten die Kontaktaufnahme mit dem regionalen Netzbetreiber. In diesem Zuge wird dann geklärt ob die gewünschte Leistung an dem gewünschten Netzverknüpfungspunkt (das ist ihr Hausanschlusskasten) ins Netz eingespeist werden kann. In diesem Zusammenhang wird dann normalerweise auch geklärt ob es sonstige Dinge im jeweiligen Netzabschnitt zu beachten gibt. Zum Beispiel Einspeisung über's Dach. Diese erfordert dann besondere Sicherheits-vorkehrungen, damit keiner der Arbeiter bei der Montage gefährdet werden kann. Den Fall, dass ein Netzbetreiber die Montage einer Solarstromanlage aufgrund einer Dacheinspeisung verboten hätte, hatte ich persönlich noch nie (ich habe einige Kunden mit Dacheinspeisung betreut). Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass diese Position rechtlich haltbar ist. Ich würde zur Sicherheit allerdings einen entsprechenden Fachanwalt befragen, da es sich hier eher um ein rechtliches als um ein technisches Problem handelt.

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