Offiziell ist die Antwort ein Nein. Eine Ausnahme ist der kurzzeitige Probebetrieb ( ohne Messeinrichtung/Zähler ), um die Funktionalität der Anlage zu prüfen. Erst mit Lieferung der Zähler und Abnahme ist der Betrieb zulässig. Wer die Zähler setzt und vertreibt, muss allerdings "Messstellenbetreiber" sein und hier erkennt man, das dies nicht jeder kann. An manchen Orten in Deutschland ist es bisher auch zulässig, die Zähler in Eigenregie zu kaufen und durch den Installateur montieren zu lassen, ich verweise aber hierbei nochmal auf die Anforderung "Zulassung als Messstellenbetreiber"