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Eventuell anfallende Gebühren vom Netzbetreiber

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Eingestellt 25, Nov 2010 in Photovoltaik von Anonym

Welche Gebühren können von Seiten des Netzbetreibers bei der Abrechnung des Solarstroms entstehen?

   

1 Antwort

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Beantwortet 10, Mär 2011 von Wolf von Fabeck (279 Punkte)

Netzbetreiber können nur dann Gebühren abrechnen, wenn die Anlagenbetreiber Dienstleistungen von ihnen
in Anspruch nehmen, welche über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen.

Es liegen folgende zwei Ausgangssituationen vor:

1) Gebrauch eines eigenen Zählers
2) Gebrauch eines gemieteten Zählers

Fall 1: Gebrauch eines eigenen Zählers

Jeder Anlagenbetreiber ist laut BGB § 448 und § 13 Absatz 1 EEG 2009
verpflichtet, den erzeugten Strom zu zählen. Der Anlagenbetreiber hat
somit das Recht, seinen eigenen Zähler zu installieren. Der Zähler
muss in jedem Fall den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen.

Netzbetreiber sind laut §§ 8 und 16 EEG 2009 dazu verpflichtet, den
erzeugten Strom abzunehmen und zu bezahlen. Das Recht der
Anlagenbetreiber, Abschlagszahlungen zu verlangen, welche in den gleichen
Zeitabständen erfolgen wie die Abschlagszahlungen auf Strombezugskosten,
ergeben sich aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung. Zudem ist im §
59 Absatz 1 EEG 2009 folgender Hinweis zu finden: Netzbetreiber müssen
den Strom abnehmen, sowie dafür einen als günstig und gerecht zu
erachtenden Betrag als Abschlagszahlung leisten.

Ob der Netzbetreiber hierfür Gebühren berechnen kann, richtet sich nach
den folgenden Grundsätzen:

Im Falle der Anlagenbetreiber seinen Zählerstand selbst abliest und die
Jahresabschlussrechnung erstellt, entstehen keine zusätzlichen Gebühren.
Somit sind Abschlagszahlungen vom Netzbetreiber gebührenfrei zu leisten.
Erteilt jedoch der  Anlagenbetreiber dem Netzbetreiber den Auftrag, den
Zählerstand abzulesen (z.B. durch Fernabfrage) und eine
Abschlussrechnung zu erstellen, muss dieser mit zusätzlichen Kosten rechnen.

Fall 2: Gebrauch eines gemieteten Zählers

Der Anlagenbetreiber verzichtet darauf, einen eigenen Zähler zu
verwenden. Stattdessen mietet er einen Zähler beim Netzbetreiber und muss hierfür eine
angemessene Miete bezahlen (ca. 15 Euro/Jahr).
Ansonsten gelten die gleichen Grundsätze wie bei Fall 1.

Sollten Sie noch irgendwelche Zweifel haben, fragen Sie den Netzbetreiber nach der genauen
Zusammensetzung der anfallenden Gebühren.

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