Die Wahl des Stromanbieters von dem Sie den Bezugsstrom erhalten ist nicht abhängig vom Netzbetreiber. Die Photovoltaikanlage wird immer beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet und von denen auch Inbetrieb genommen. Auch wenn Sie sich für die Überschusseinspeisung entscheiden. Der Energieversorger und der Stromanbieter rechnen dann unter einander ab. Es ist natürlich ihre freie Entscheidung von welchem Anbieter sie den Strom beziehen. Sie bekommen in dem Fall zwei Abrechnungen, eine vom örtlichen Energieversorger für die Photovoltaikanlage und eine vom Stromversorger für den Verbrauch. Auch hier in der Überschusseinspeisung so viel wie möglich Strom tagsüber von der Photovoltaikanlage verbrauchen. Wenn Sie damit ein ungutes Gefühl haben, bleibt es Ihnen frei, zu ihrem örtlichen Energieversorger zurück zu wechseln.
Es ist beides denkbar. Viel Erfolg.