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2 PV-Anlagen auf selber Flurnummer - wie regelt man das?

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Eingestellt 20, Apr 2015 in Photovoltaik von max
Hallo,

auf dem Grundstück wo ich baue, entstehen 3 Häuser. Alle drei Häuser stehen auf einem Grundstück mit derselben Flurnummer. Die beiden anderen Hauser bauen eine PV-Anlage > 20 KWp. Wir überlegen auch eine PV-Anlage <10 KWp zu bauen, möchten diese aber eigenständig betreiben. Hierzu meine Fragen:

-Können wir unsere eigene selbst betreiben und fallen wir dadurch unter die Regelungen, die für Kleinanlagen < 10 KWp gelten?

-Macht es einen Unterschied ob wir mit unserer Anlage zeitlich zusammen mit den beiden anderen Häusern ans Netz gehen oder > 12 Monate getrennt?
   

3 Antworten

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Beantwortet 28, Apr 2015 von Thomas Seltmann (462 Punkte)
Bearbeitet 28, Apr 2015 von Thomas Seltmann
Diese Frage lässt sich nicht so einfach beantworten. Der entsprechende Passus aus dem EEG zur Zusammenfassung von Anlagen ist auf Ihren Fall anzuwenden und auszulegen. Die Clearingstelle EEG hat schon in zahlreichen unterschiedlichen Fällen dazu Hinweise gegeben. Ich empfehle Ihnen deshalb, auf der Internetseite der Clearingstelle selbst zu recherchieren oder dort nachzufragen ob es einen Hinweis für einen ähnlich gelagerten Fall gibt. Sie können auch die für Mitglieder kostenlose Rechtsauskunft des DSC nutzen, siehe solarbetreiber.de.

Ergänzend:

Schauen Sie mal in die Empfehlung Nr. 2008/49 der Clearingstelle
https://www.clearingstelle-eeg.de/files/private/active/0/2008-49_Empfehlung.pdf
dort werden grundsätzliche Kriterien genannt,

außerdem gibt es ein konkretes Votum, das Hinweise auf Ihren Fall geben könnte:
https://www.clearingstelle-eeg.de/files/Votum_2012-16.pdf
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Beantwortet 29, Apr 2015 von Geckler, Heinz (2,530 Punkte)

Hallo max,

Du hast die bestmögliche Lösung in Deiner Fragestellung schon selbst beantwortet. Die einfachste Lösung des Problemes ist tatsächlich, dass Ihr Eure PV-Anlage erst mindestens 12 Monate nach Inbetriebnahme der beiden anderen Anlagen durchführt.

Zusätzlich ist jedoch zu beachten, dass für die Vorgaben des EEG bezüglich NA-Schutz usw. die Leistungen der Anlagen auf einem Grundstück summiert werden. Somit ist für die Anlage <10 kWp trotzdem der Anschluss an den zentralen NA-Schutz vorzunehmen. Dazu auf jeden Fall den Netzbetreiber konsultieren, ich hatte einen Fall, an dem der Netzbetreiber nicht akzeptiert hatte, dass in den verschiedenen Gebäuden auf einem Grundstück 2 NA-Schutz-Geräte installiert wurden. Dort mussten wir die Anlagen tatsächlich so umrüsten, dass nur 1 NA-Schutz alle PV-Anlagen im Fehlerfalle abschaltet. Das war bei insgesamt 4 PV-Anlagen gar nicht so einfach zu realisieren.

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Beantwortet 28, Apr 2015 von Jörg Tuguntke (1,368 Punkte)
Was spricht eigentlich gegen eine Grundstückstrennung?

Zumindest bei unseren Netzbetreibern kenne ich auch die Hausanschlußproblematik, der Netzbetreiber stellt pro "Grundstück" nur einen Hausanschluss zur Verfügung.

lg  tugu
Kommentiert 28, Apr 2015 von Thomas Seltmann (462 Punkte)
Das ist keine hilfreiche Antwort auf die Frage, in der von einer konkreten Situation ausgegangen wird - eine Grundstücksteilung zur Umgehung von EEG-Regeln wäre nicht nur aufwändig, sondern das Gegenteil von zielführend, weil für diesen Fall die Regelung im EEG ja bereits (negativ) vorgesorgt hat.
Kommentiert 29, Apr 2015 von Jörg Tuguntke (1,368 Punkte)
Zumindest in "unseren" Anschlussbereichen würde man für ein Flurstück, egal was darauf steht nur EINEN Hausanschluss bekommen (ich habe allerdings keine Ahnung, ob das von Versorger zu Versorger unterschiedlich ist). Wenn das "dort" auch zutrifft, welches der drei Häuser bekommt dann den HA und muß den "Anderen" was abgeben?
Insofern wäre es schon zielführend, daß Grundstück entsprechend zu teilen (da ja auch unterschiedliche Eigentümer vorhanden sind), für jedes Grundstück / Gebäude einen HA zu ordern und daran dann einzuspeisen.

Ich sehe da kein Problem, geht schnell und verursacht keine extremen Kosten.
UND: jeder Hauseigentümer hat SEIN Grundstück.

mfg  tugu
Kommentiert 12, Mai 2015 von Susanne Jung (1,633 Punkte)
Die Teilung eines Grundstücks zum Zweck der Umgehung EEG-vergütungsrechtlicher und EEG-Umlagerechtlicher Belange dürfte juristisch angreifbar sein. Wir raten von einer solchen Lösung dringend ab.
Kommentiert 12, Mai 2015 von Jörg Tuguntke (1,368 Punkte)
Irgendwie wollt Ihr mich ALLE nicht verstehen. Ich habe die Teilung des Grundstücks doch primär vorgeschlagen, damit bei 3 unterschiedlichen Bauherren (Besitzern) dann a) eindeutige Eigentumsverhältnisse vorliegen und b) jedes Grundstück / Haus dann auch Anspruch auf Hausanschlüsse hat.
Die regionalen Energieversorger hier bei uns würden auf einem Grundstüc nur EINEN Hausanschluss installieren/ bereitstellen (bekommt dann 1 Haus Wasser, Eins Gas und das 3. Strom??). Derartige Anschlüsse kenne ich nur aus "Nothäusern", die seinerzeit nach dem großen Elbhochwasser als Reihenhaussiedlungen blitzartig hochgezogen wurden. Da ist es wirklich so, wie oben in der Klammer beschrieben.

Die Folge der 3 Anschlüsse  wäre dann die Einspeisemöglichkeit auf dem eigenen Grundstück / am eigenen Hausanschluss.

mfg  tugu
Kommentiert 12, Mai 2015 von Susanne Jung (1,633 Punkte)
Bearbeitet 13, Mai 2015 von Susanne Jung
Hallo Herr Tuguntke,

der von Ihnen konstruierte Fall ist tatsächlich ein Sonderfall und hat mit der eigentlichen Fragestellung nur in zweiter Linie etwas zu tun.  Die Grundstückstrennung gibt wenig Hilfestellung bei der zur Anwendung der 10 kW-Bagatellgrenze nach § 61 EEG 2014 (EEG-Umlage auf Eigenverbrauch) bei mehreren Anlagen.

Viele Grüße
Susanne Jung

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Kommentiert 13, Mai 2015 von Jörg Tuguntke (1,368 Punkte)
Der Fall ist doch nicht von mir konstruiert, sondern vom Fragesteller so dargestellt.

mfg  tugu
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