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Bewertung Entnahme, Finanzierungskosten einbeziehen ja oder nein?

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Eingestellt 1, Apr 2015 in Photovoltaik von Moritz Langen
Hallo,

mich beschäftigt folgende Frage zur Entnahmebewertung bei der Einkommensteuer.

Bei der Bewertung zu anteiligen Wiederherstellungskosten wird an einigen Stellen gesagt, dass man die mit einbezieht und an andere Stelle (z.B. Landesamt für Steuern in Bayern), dass man die Finanzierungskosten nicht mit einbezieht. Wie kann ich nun meine Entnahme bewerten?

Was spricht dafür die Finanzierungskosten einzubeziehen?

 

Viele Grüße
   

2 Antworten

+1 Punkt
Beantwortet 1, Apr 2015 von Geckler, Heinz (2,530 Punkte)
Hallo Moritz Langen,

diese Frage ist relativ einfach zu beantworten. Da Sie für den Betrieb einer PV-Anlage Gewerbetreibender werden können Sie die Kosten der PV-Anlage den Erträgen gegenüber stellen. Erträge sind:

- Verkauf von Strom gegen Einspeisevergütung

- Entnahme zum Eigenverbrauch

Kosten sind:

- Zinsen

- Anteilige Abschreibung

- Versicherung(en)

- Wartung

- Kosten für Steuerberater usw.

Bezüglich möglicher Abschreibungen ist es auf jeden Fall sinnvoll einen Steuerberater mit einzubeziehen, da es vor allem im Jahr der Anschaffung und im Jahr vor der Anschaffung die Möglichkeit besonderer Abschreibungen gibt.
Kommentiert 9, Apr 2015 von Moritz Langen (10 Punkte)
Also würde ich die Finanzierungskosten für die Bewertung der Entnahme mit einbeziehen mit der Begründung, dass ich die auch als Betriebsausgaben abziehen kann?

Berechne ich für die Bewertung der Entnahme die AfA wie folgt: (Anschaffungskosten - Investitionsabzugsbetrag)/ Jahre oder Anschaffungskosten/ Jahre?

Schöne Grüße
Moritz
Kommentiert 12, Apr 2015 von Geckler, Heinz (2,530 Punkte)
Hallo Moritz Langen,
diese Details sollten Sie auf jeden Fall mit Ihrem Steuerberater besprechen.
Mit sonnigen Grüßen
+1 Punkt
Beantwortet 14, Apr 2015 von Thomas Seltmann (462 Punkte)
Unter Steuerfachleuten ist umstritten ob man hier eine Wahlmöglichkeit hat.

Wenn Sie bei der Bewertung der Entnahme einen möglichst kleinen Betrag ansetzen wollen (um möglichst wenig Steuern zahlen zu müssen), wäre es günstiger, die Finanzierungskosten (Zinsen) nicht mit zu berücksichtigen.

Wenn Sie andererseits eine Gewinnerzielungsabsicht anstreben und dabei noch Einnahmen fehlen, könnte es auch sinnvoll sein, die Zinsen mit zu berücksichtigen, um bewusst eine höhere Bemessungsgrundlage zu errechnen.

Im Zweifel wählen Sie die für Sie günstigere Variante und stellen diese dem Finanzamt gegenüber transparent dar.
Stellen Sie Ihre eigene Frage:

 

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