Unter Steuerfachleuten ist umstritten ob man hier eine Wahlmöglichkeit hat.
Wenn Sie bei der Bewertung der Entnahme einen möglichst kleinen Betrag ansetzen wollen (um möglichst wenig Steuern zahlen zu müssen), wäre es günstiger, die Finanzierungskosten (Zinsen) nicht mit zu berücksichtigen.
Wenn Sie andererseits eine Gewinnerzielungsabsicht anstreben und dabei noch Einnahmen fehlen, könnte es auch sinnvoll sein, die Zinsen mit zu berücksichtigen, um bewusst eine höhere Bemessungsgrundlage zu errechnen.
Im Zweifel wählen Sie die für Sie günstigere Variante und stellen diese dem Finanzamt gegenüber transparent dar.