Hallo lieber Fragesteller,
ich denke die Argumentation des eon Mannes wird sein, dass die Anlage bei Veränderungen auf den aktuellen Stand umgerüstet werden muss . Und der aktuelle Stand (nach EEG 2012) ist ein FRE.
Es wurde beim EEG 2009 ausdrücklich festgehalten, dass man zum Eigenverbrauch optimieren kann. Da die Anlage zum Erstellungstermin auch noch nicht begrenzt werden musste und entsprechend in die Menge der "unbegrenzten Installationsleistung" fällt, würde ich die Forderung des eon Mannes auf jeden Fall hinterfragen.
Der Rundsteuerempfänger wird von der eon zu einem unverschämt hohen Preis an Sie verkauft.
Im aktuellen EEG steht ja eindeutig, dass Rundsteuerempfänger bei Altanlagen nur über 30 KWp nachzurüsten sind. Also sehe ich für den Herrn der eon keine konkrete Grundlage für diese Forderung.
Ich würde mit Hinweis auf Einschaltung der EEG Clearing Stelle bzw. eines Fachjuristen dieser Forderung widersprechen. Wenn eon sich immer noch quer stellt und keine Grundlage für diese Forderung liefern kann würde ich auch diesen Weg einschlagen.