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Wird mir als Privatperson Umsatzsteuer für den selbstverbrauchten Strom i.R gestellt?

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Eingestellt 11, Dez 2014 in Photovoltaik von Anonym
Anlage mit 10KWp

Seit wann ist das so und wird dies auf meinen normalen Abnahmetarif berechnet? Wie berechne ich diese?
   

4 Antworten

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Beantwortet 19, Dez 2014 von Petra Hörstmann-Jungemann (200 Punkte)

Eine umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Solarstromeigenverbrauchs von PV-Anlagen ist u.a. davon abhängig ob eine Vergütung für den Eigenverbrauch bezahlt wird oder nicht.

a)
Die Förderung des Solarstromeigenverbrauchs ist für Neuanlagen, die ab dem 1.4.2012 in Betrieb genommen wurden (und nicht der Übergangsvorschrift § 66 Abs. 18 EEG unterliegen) entfallen. Nun machen Betreiber netzgekoppelter Solarstromanlagen häufig von der grundsätzlichen Möglichkeit Gebrauch, sich als Verkäufer der Ware "Solarstrom" und damit als unternehmerisch tätige Person die bei der Investition der Anlage geleistete Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückerstatten zu lassen. Damit verbunden ist auch eine Verpflichtung zur Umsatzsteuererklärung. Die Unsicherheit seitens der PV-Anlagenbetreiber, ob und wie der nicht vergütete Eigenverbrauch umsatzsteuerlich zu betrachten sei (s.a. http://sfv.de/artikel/ist_nicht_vergueteter_eigenverbrauch_von_solarstrom_umsatzsteuerpflichtig.htm) wird mit einer Veröffentlichung des Schreibens des Bundesfinanzministeriums vom 19.09.2014  zur "Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Photovoltaik- und KWK-Anlagen; Abschaffung des Eigenverbrauchsbonus nach § 33 Abs. 2 EEG durch die EEG-Novelle zur Photovoltaik 2012; …." beseitigt. (Quelle: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2014-09-19-USt-Photovoltaik-KWK-Anlagen.html)

Nach dem BMF-Schreiben wird der Eigenverbrauch von Solarstrom als eine "unentgeltliche Wertabgabe" nach dem Umsatzsteuergesetz betrachtet, wenn der PV-Anlagenbetreiber die Photovoltaikanlage vollständig seinem Unternehmen zugeordnet habe. Als Bemessungsgrundlage der dann steuerpflichtigen unentgeltliche Wertabgabe, sei z.B. der Einkaufspreis des noch zugekauften Stroms plus ggf. Nebenkosten (z.B. Grundgebühr).

Für den Eigenverbrauch vor dem 1. Januar 2015 kann man laut dem BMF-Schreiben auch die Selbstkosten des erzeugten Solarstroms als Bemessungsgrundlage einer unentgeltlichen Wertabgabe angesetzen.

Anmerkung: Das in dem BMF-Schreiben aufgeführte Beispiel zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage hatte für Verwirrung gesorgt. Nach Berichten von Thomas Seltmann wurde vom BMF bestätigt, dass eine Aufteilung der Grundgebühr auf den Eigenverbrauch von Solarstrom und zugekauften Strom ebenfalls möglich sei. (s.a. http://www.solarbetreiber.de/index.php/aktuelles-recht-und-steuern/eigenverbrauch-umsatzsteuer-richtig-rechnen.html)

Da beim Solarstromeigenverbrauch kein Stromnetz genutzt wird, wird von Juristen aber auch diskutiert, ob als Bemessungsgrundlage tatsächlich der  Einkaufspreis von Strom herangezogen werden darf, da dieser  netzgebundene Kosten wie Netzgebühren, u.a. aber im Preis enthält.

b) Der Solarstromeigenverbrauch von PV-Anlagen mit einer Inbetriebnahme zwischen dem 1.1.2009 und 31.03.2012 wird vergütet. Bei diesen Bestandsanlagen erfolgt die umsatzsteuerliche Betrachtung über die Fiktion einer Hin- und Rücklieferung des eigenverbrauchten Stroms. Informationen dazu sind im Umsatzsteueranwendungserlass des BMF zu finden (Stand 9.12.2014)(http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer_Anwendungserlass/umsatzsteuer_anwendungserlass.html)

Rechtlicher Hinweis:
Die genannten allgemeinen Hinweise zur möglichen Umsatzbesteuerung von PV-Anlagen, sollen den Betroffenen nur ihre allgemeinen Rechte bewusst machen. Unsere Ausführungen können jedoch keine Steuerberatung im Einzelfall ersetzen und wollen dies auch nicht. Im konkreten Fall ist – nicht zuletzt auch wegen der komplizierten Verfahrensregelungen bei Rechtsstreitigkeiten  – die Konsultation eines Steuerberaters anzuraten.

Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen. Eine Haftung für Schäden, die aufgrund der hier angebotenen Informationen entstehen, werden nicht übernommen

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Beantwortet 14, Dez 2014 von Geckler, Heinz (2,530 Punkte)
Hallo Anonym,

in einer Ausgabe des pv magazine gab es diese Woche erst einen interessanten Beitrag zu diesem Thema:

http://www.pv-magazine.de/index.php?id=130&tx_ttnews[tt_news]=17620&noMobile=1&cHash=74e54bcafa1a243fb742b2db67e8c749

Auf Nachfrage habe ich von der Fa. Fenecon noch am selben Tag die Studien und weitere Informationen zugeschickt bekommen.
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Beantwortet 14, Dez 2014 von Martin Werner (2,069 Punkte)
Seit der EEG-"Rückwärts-Reform", die am 1. August 2014 in Kraft trat, wird der Eigenverbrauch nicht nur mit Einkommenssteuer, sondern auch mit Umsatzsteuer belastet. Hinzu kommt bei Anlagen über 10 kWp noch die EEG-Umlage.

Die Berechnung der Umsatzsteuer basiert auf den Kosten für den bezogenen Strom inkl. Grundgebühr. In diesem Artikel beim Deutschen Solarbetreieber Club e.V. ist das sehr gut beschrieben: http://www.solarbetreiber.de/index.php/aktuelles-recht-und-steuern/eigenverbrauch-umsatzsteuer-richtig-rechnen.html
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Beantwortet 22, Dez 2014 von Thomas Seltmann (462 Punkte)

Die Frage ist sehr allgemein gestellt. Die Antworten der Kolleg(inn)en geben teilweise detaillierte Auskunft.

Wichtig scheint mir noch die Feststellung zu sein, dass dem privaten Betreiber einer Photovoltaikanlage die Umsatzsteuer nicht von irgend jemandem in Rechnung gestellt wird, sondern dass er sich als steuerlicher Unternehmer selbst aktiv um diese Frage kümmern muss.

Ich muss also als Betreiber selbst klären, ob meine Photovoltaikanlage steuerlich ein Unternehmen ist und ob ich den privaten Eigenverbrauch versteuern muss oder nicht. Falls ja, muss ich das selbst ermitteln und dem Finanzamt gegenüber erklären und dann bezahlen.

Zum Lesen empfehle ich auch diverse Artikel, die ich zu diesen Themen für die Zeitschrift Sonnenenergie geschrieben habe, zuletzt in der Ausgabe Nr. 6/2014 (Link).

Außerdem gibt es einfache Einführungstexte zum Thema von mir in der aktuellen Ausgabe des PV Magazine Deutschland und in der Ökotest Ausgabe Oktober 2014 (ebenso im Sonderheft Bauen).

Stellen Sie Ihre eigene Frage:

 

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