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Können Sie mir die genauen Schritte des Angebots einer PV-Anlage bis zur Netzeinspeisung nennen?

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Eingestellt 20, Jan 2014 in Photovoltaik von Anonym

Immer wieder liest man, dass Leute mit PV-Anlage an das EVU nachzahlen müssen oder dass sie Ärger wegen Umsatzsteuer bekommen. Können Sie mir bitte eine genaue Auflistung machen, was zu bürokratisch zu beachten ist, vom Angebot für die Photovoltaik-Anlage bis zur fertigen Anlage die einspeist.

Möchte möglichst nichts vergessen und jeglichen Ärger vermeiden wink

   

2 Antworten

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Beantwortet 20, Jan 2014 von Jörg Wedler (247 Punkte)
Als Feedback unserer Kunden erhalte ich unglaublich viele und verschiedene Aussagen, zu Ihrer Frage, da es vermutlich auch je Bundesland und Standort anders gehandhabt wird. Wenn Sie sich mit dem Installateur einig wurden, empfehle ich, mit den Daten über die Anlagengröße und Investitionssumme, einen Anruf bei Ihrem, für Sie zuständigen Finanzamt. Dort teilt man Ihnen hoffentlich mit, ob sie Ihre Steuernummer behalten dürfen, oder man Ihnen in diesem Zusammenhang eine neue Steuernummer erteilt. Vorab bitte auch beim Gewerbeamt einen Anruf tätigen, ob Sie diese Einkünfte mit einer Gewerbeanmeldung verknüpfen müssen, aber wie bereits gesagt, sind Anlagengröße und Einkünfte daraus, wahrscheinlich für die Antwort maßgeblich. Nach Bezahlung der Schlussrechnung, werden Sie bei unternehmerischer Tätigkeit, auch die Umsatzsteuer der Anlage, nebst Installation ( Mehrwertsteuer ), auch zeitnah als Vorsteuer, nach Ausfüllen und übersenden der Beträge, erstattet bekommen. Ich habe jedenfalls innerhalb von vier verschiedenen Bundesländern, keine einheitliche Regelung bisher erkennen können.
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Beantwortet 21, Jan 2014 von Volker Quaschning (644 Punkte)

In meinem Buch "Erneuerbare Energien und Klimaschutz" habe ich eine Art Notizzettel für die Planung angelegt:

Vom Angebot einer Photovoltaikanlage für die Netzeinspeisung zur laufenden Anlage

  • Öffentliche Zuschüsse und zinsverbilligte Kredite ermitteln (www.kfw.de oder www.solarfoerderung.de).
  • Anhand des Angebots Wirtschaftlichkeit überprüfen.
  • Geplante Anlagenerrichtung bei Energieversorger anmelden.
  • Anlage von Fachbetrieb installieren lassen.
  • Fertigmeldung des Elektrikers und technische Unterlagen der Anlage an das zuständige Energieversorgungsunternehmen (EVU) senden. EVU nimmt die Anlage ab und bietet Einseisevertrag nach dem EEG an.
  • Anlage der Bundesnetzagentur melden (app.bundesnetzagentur.de/pv-meldeportal).
  • Einspeisevertrag prüfen, ggf. ändern und unterschreiben.
  • Dem Finanzamt den gewerblichen Betrieb der Photovoltaik-Anlage melden.
  • Über Umsatzsteuererklärung bezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuerabzug erstatten lassen.
  • Die Zählerstände in den mit dem EVU vereinbarten Abständen ablesen und an das EVU weitergeben. Gegebenenfalls Rechnung stellen.
  • Wenn nötig, monatlich Umsatzsteuervoranmeldung an Finanzamt senden.
  • Jährlich Gewinn- und Verlustrechnung mit Einkommenssteuer sowie Umsatzsteuererklärung an Finanzamt senden.
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