EON als Grundversorger fordert Abschlagsbeiträge ( monatl 9 €) vom PV Anlagenbetreiber - angeblich bestehe ein Vertrag.
Ist das rechtens?
Hallo Herr Lazar,
geht es um die Abrechnung des minimalen Strombedarfs des Wechselrichters im Standby nach dem Grundversorgertarif.
Wenn ja, würden Sie für den Minimal-Strombezug mindestens 9 x 12 Monate = 108 €/Jahr bezahlen müssen. Würde der Wechselrichter bspw. im Standby weniger als 10 kWh/Jahr verbrauchen, käme das einen Bezugspreis von mehr als 10 €/kWh gleich.
Einer solchen Wucher-Abrechnung würde ich persönlich widersprechen.
Bitte beachten Sie folgende Rechtshinweise zum Thema:
Top50-Solar Experts Expertenwissen zu Photovoltaik, solarer Wärme, E-Mobility und Energiewende. Stellen Sie Ihre Frage hier!
3,449 Fragen
4,095 Antworten
1,296 Kommentare
2,424 Nutzer