Wenn Sie Dienstleistungen des Netzbetreibers in Anspruch nehmen, hat dieser Anspruch auf Vergütung für seine erbrachten Leistungen.
Die Abrechnung muß ja nicht zwangsweise durch den Netzbetreiber erfolgen, Sie könnten ja Ihrerseits dem Netzbetreiber regelmäßig Rechnungen erstellen.
Den Meßstellenbetrieb werden Sie wohl nicht selbst übernehmen können, um diese Kosten (Zählergebühren) werden Sie nicht herumkommen.
mfg tugu