Als Feedback unserer Kunden erhalte ich unglaublich viele und verschiedene Aussagen, zu Ihrer Frage, da es vermutlich auch je Bundesland und Standort anders gehandhabt wird. Wenn Sie sich mit dem Installateur einig wurden, empfehle ich, mit den Daten über die Anlagengröße und Investitionssumme, einen Anruf bei Ihrem, für Sie zuständigen Finanzamt. Dort teilt man Ihnen hoffentlich mit, ob sie Ihre Steuernummer behalten dürfen, oder man Ihnen in diesem Zusammenhang eine neue Steuernummer erteilt. Vorab bitte auch beim Gewerbeamt einen Anruf tätigen, ob Sie diese Einkünfte mit einer Gewerbeanmeldung verknüpfen müssen, aber wie bereits gesagt, sind Anlagengröße und Einkünfte daraus, wahrscheinlich für die Antwort maßgeblich. Nach Bezahlung der Schlussrechnung, werden Sie bei unternehmerischer Tätigkeit, auch die Umsatzsteuer der Anlage, nebst Installation ( Mehrwertsteuer ), auch zeitnah als Vorsteuer, nach Ausfüllen und übersenden der Beträge, erstattet bekommen. Ich habe jedenfalls innerhalb von vier verschiedenen Bundesländern, keine einheitliche Regelung bisher erkennen können.