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Umsatzsteuer bei Erweiterung einer Photovoltaik-Anlage

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Eingestellt 30, Aug 2013 in Photovoltaik von Anonym

Wie funktioniert die Umsatzsteuererklärung bei einer Erweiterung der Anlage mit Eigenverbrauch?

Ich habe im Jahr 2010 eine 9,14 kWp Anlage montiert. Jetzt habe ich auf demselben Dach um 3,9 kWp erweitert für die Eigennutzung. Bis zu der Erweiterung der Anlage habe ich die Umsatzsteuer am Jahresende gemacht. Den Ertrag verkaufe ich komplett. Muss ich die Umsatzsteuer jetzt für die komplette Anlage machen? Das heißt 9,14 kWp plus 3,9 kWp monatlich oder am Jahresende wenn es der Fall ist oder nur für die Erweiterung 3,9 monatlich oder am Jahresende? Da ich jetzt selbst meinen Strom verbrauche und den Überschuss verkaufe, weiss ich nicht wie es abgerechnet wird.

   

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Beantwortet 30, Aug 2013 von Thomas Seltmann (462 Punkte)

Wenn die Anlagenerweiterung kein eigenständiger Gewerbebetrieb ist (wonach es nach Ihrer Schilderung nicht aussieht), brauchen Sie die zweite PV-Anlage steuerlich nicht getrennt behandeln. Sie verbuchen wie gewohnt alle Zahlungen und erstellen am Jahresende Ihren Abschluss und die Steuererklärung. Solange das Finanzamt Ihnen nicht mitteilt, dass Sie Umsatzsteuervoranmeldungen unterjährig (monatlich oder vierteljährlich) abgeben sollen, brauchen Sie das nicht zu tun. Wie der Eigenverbrauch bei Anlagen steuerlich handzuhaben ist, die ab April 2013 errichtet wurden, wird demnächst in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums mitgeteilt. Den Hintergrund dazu habe ich in einem Beitrag für die Zeitschrift Sonnenenergie beschrieben: http://www.sonnenenergie.de/index.php?id=30&no_cache=1&tx_ttnews[tt_news]=261 Sobald das BMF-Schreiben veröffentlicht ist, finden Sie Infos dazu auch hier: http://www.photovoltaikratgeber.info/update.html

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