Keine geeichte Messung bei Eigenverbrauch notwendig - Verkauf an Dritte in unmittelbarer Nähe
Gilt die "vereinfachte Abrechnungsweise" ohne geeichten Zähler, z.B. per Wechselrichter, auch bei der Abrechnung mit Dritten in unmittelbarer Nähe?
Meine Anlage (in Planung) soll 12,16 kWp leisten.
Ist die ungeeichte Variante auch für die Abrechnung mit dem Finanzamt ausreichend ?