Fiktiver Preis für unentgeltliche Wertabgabe
Nur für diejenigen von Ihnen, die in einer Umsatzsteuererklärung oder in einer Umsatzsteuer-Voranmeldung dem Finanzamt den Eigenverbrauch ihrer PV-Anlage als unentgeltliche Wertabgabe angeben müssen.
Es geht um die Frage, welchen fiktiven Preis für die unentgeltliche Eigenentnahme sie umsatzsteuermäßig angeben müssen.
In einem umfangreichen Schreiben des BMF vom 19. Sept. 2014 an die Obersten Finanzbehörden der Länder erläuterte das BMF, dass diejenigen PV-Anlagenbetreiber, die einerseits Strom zum unentgeltlichen Eigenverbrauch aus ihrer PV-Anlage entnehmen und andererseits zusätzlich Strom von einem Energieversorgungsunternehmen beziehen, dessen Bezugspreis als fiktiven Preis für den selbstverbrauchten Strom zugrunde legen müssen.
Das in dem Schreiben aufgeführte Zahlenbeispiel ist jedoch unserer Auffassung nach irreführend.
Der SFV schlägt deshalb unverbindlich folgende Berechnungsmethode vor:
Der PV-Betreiber berechnet unter Berücksichtigung von NettoArbeitspreis und NettoGrundpreis die tatsächlichen NettoKosten K1 für seinen Strombezug vom Energieversorgungsunternehmen.
K1 = Bezug * NettoArbeitspreis1 + NettoGrundpreis1
Sodann berechnet der PV-Betreiber unter Berücksichtigung von NettoArbeitspreis2 und NettoGrundpreis2 die Kosten K2, die sich ergeben hätten, wenn er seinen tatsächlichen Strombezug plus die PV-Eigenverbrauchsmenge vom Energieversorgungsunternehmen bezogen hätte. Dabei ist sorgfältig zu prüfen, ob sich NettoArbeitspreis2- und NettoGrundpreis2 des Energieversorgungsunternehmens möglicherweise bei Erhöhung der Einkaufsmenge verändern.
K2 = (Bezug + Eigenverbrauch) * NettoArbeitspreis2 + NettoGrundpreis2
Die fiktiven NettoEinkaufskosten für den eigenverbrauchten Strom ergeben sich dann aus der Differenz, nämlich
Kfiktiv = K2 - K1
Davon 19 Prozent ergeben die zu erklärende Umsatzsteuer.
Unter dem folgenden Link findet sich das Schreiben des BMF
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2014-09-19-USt-Photovoltaik-KWK-Anlagen.html