Bei der Steuerprüfung wurde folgendes mitgeteilt: Gem. §3(1b)Nr.1 UStG ist für die Privatentnahme eine unentgeltliche Wertabgabe zu versteuern. Bemessungsgrundlage sind gem. § 10(4)Nr.1 UStG die Selbstkosten der Stromlieferung zum Zeitpunkt des Umsatzes. Die Selbstkosten umfassen alle durch den Erzeugungsprozeß bis zum Entnahmezeitpunkt angefallenen Kosten. Hierzu zählt auch der Wertverzehr, der mit der Abschreibung anzusetzen ist. Jetzt soll ich anteilsmäßig die Umsatzsteuer abführen für den Wertverzehr entsprechend der Höhe des prozentuellen Eigenverbrauchs.
Ist dies richtig?
Können sie mir im Großbereich 72760 Reutlingen einen kompetenten Steuerberater/-in empfehlen?