NEIN, muß ich nicht (es sei denn, die Anlage ist so groß, das sie ein eigenes "Gewerbe" erfordert).
Bei Anlagen auf EFH (o. vgl.) kann ich auf die Umsatzsteuererklärung verzichten, bekomme dann aber auch keine Vorsteuer erstattet.
Unsere hiesiegen Netzbetreiber haben dafür extra ein Kästchen zum Ankreuzen in den Verträgen.
mfg tugu