Hallo,
im Falle, dass der Gewerbebetrieb die PV Anlage tatsächlich als gewerbliche Einrichtung zur (Zusatz)Energieversorgung seines Gewerbebetriebes zum Zweck der Energiekosteneinsparung und Überschußvergütung betreibt, dann nein! Dann ist dies ein sogenannter nicht steuerbarer Innenumsatz. Der Gewerbetrieb muss dann für den im Betrieb zu betrieblichen Zwecken genutzten PV Strom keine Umsatzsteuer zahlen.
Bitte nicht verwechseln mit "der Gewerbetreibende ist die Müller GmbH und der Herr Müller selbst installiert als Privatprojekt (um sämtliche Abschreibungen nutzen zu können) mit einem eigenen Unternehmen "Müller PV" die PV Anlage auf dem Dach seiner Müller GmbH um den PV-Strom möglichst direkt im Betrieb der Müller GmbH zu verbrauchen.
Dann ist dies eine Stromlieferung von Hr. Müller PV an die Müller GmbH - unterschiedliche juristische Personen - mit EEG Umlagenabführung oder Herr Müller vermietet die PV Anlage an seine Firma Müller GmbH (dann fällt keine EEG-Umlage an)
Quelle? Etliche neben dem § 15 UStG. Einfach "nicht steuerbarer Umsatz" googeln.
Sonniger Gruß
Michael Vogtmann
DGS LV Franken