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Keine geeichte Messung bei Eigenverbrauch der Photovoltaik-Anlage

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Eingestellt 19, Jan 2013 in Photovoltaik von Anonym

Keine geeichte Messung bei Eigenverbrauch notwendig - Verkauf an Dritte in unmittelbarer Nähe

Gilt die "vereinfachte Abrechnungsweise" ohne geeichten Zähler, z.B. per Wechselrichter, auch bei der Abrechnung mit Dritten in unmittelbarer Nähe? Meine Anlage (in Planung) soll 12,16 kWp leisten. Ist die ungeeichte Variante auch für die Abrechnung mit dem Finanzamt ausreichend ?

   

1 Antwort

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Beantwortet 5, Feb 2013 von Martin Denz (50 Punkte)

Nach meiner Ansicht ist die vereinfachte Abrechnungsweise ohne geeichten Zähler durch den im Wechselrichter integrierte Datenerfassung für das Finanzamt zur evtl. Berechnung des Eigenverbrauchs möglich, da das EEG ja nicht mehr zwingend den Einsatz eines separaten Eigenverbrauchszählers bis 30 kWp vorschreibt. Zum Verkauf und zur Abrechnung gegenüber Dritten in unmittelbarer Nähe empfehle ich aus Gründen der Rechtssicherheit klar die Verwendung eines geeichten Zählers. Sie treten ja hier quasi als Energieversorger auf und haben sich den dort geltenden Regeln zu unterwerfen.

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