Bei Anlagen, kleiner 10 kWp, entfällt der zusätzliche Zählerplatz, für die Gesamtmessung der Erzeugungsanlage, d. h. Sie können Ihr Vorhaben auch so umsetzen. Die neue kleine Anlage arbeitet dann als Überschusseinspeisung und Ihr jetziger Bezugszähler, wird je nach Gebiet, vom EVU oder Installateur, gegen einen Zweirichtungszähler ausgetauscht. Es ist somit kein weiterer Zählerplatz nötig.
Für die Anzeige Ihres Gesamtertrages, der nachgebauten Anlage, ist dann nur der Wechselrichter in der Lage, oder Ihre Hausverteilung wird noch mit einem elektronischem Hutschienenzähler für die PVA nachgerüstet. Ist aber eigentlich nicht nötig, auch wenn die Anzeige des Wechselrichters, kein geeichtes Messwerk darstellt.