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Wie wird der Eigenverbrauch für private 4kW mit IBN 09/12 b. d. USteuer und der EÜR erfasst?

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Eingestellt 4, Apr 2013 in Photovoltaik von Anonym

Für meine private 4kW mit Inbetriebnahme 09/2012 musste ich keinen Eigenverbrauchszähler installieren, erfasse diesen also nur über die Anzeige des Wechselrichters. Die Vorsteuer für die Anlage und sonstige Betriebsausgaben habe ich vom FA zurückerhalten. In der Umsatzsteuererklärung für 2012 muss ich doch nun aber wohl den Eigenverbrauch als "unentgeltliche Wertabgabe" versteuern. Mache ich es richtig, wenn ich ermittle wie viel Prozent der Eigenverbrauch an der Gesamterzeugung ausmacht (hier 21%) und nun 19% USt. auf 21% der anteiligen AfA für 2012 sowie der Betriebsausgaben entrichte? In meiner EÜR für die Einkommensteuererklärung ist die USt. ja nur durchlaufender Posten. Da ich ja meinen Eigenverbrauch quasi aus dem Gewerbe rausnehme, habe ich dann doch keine Betriebseinnahmen mehr für erzeugte und an mich selbst abgegebene kWh (wie noch vor 04/12 zu berücksichtigen) - oder?

   

1 Antwort

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Beantwortet 7, Dez 2013 von Michael Vogtmann (237 Punkte)
Hallo,

privat zum Eigenverbrauchszweck entommener PV Strom aus einer netzgekoppelten ab 1.4.2012 installierten PV Anlage ist sowohl umsatz- als auch einkommensteuerlich relevant.

Man bekommt die gesamte Vorsteuer der PV Anlage zurück, so muss auch der gesamte Betriebszweck "Strom erzeugen und zu verkaufen" versteuert werden., Umsatzsteuerlich aus Basis des (niedrigeren) Herstellungs- oder des (höheren) Bezugspreises. Einkommensteuerlich auf Basis siehe USt - Basis oder Pauschalansatz 20 Ct/kWh.

Momentan ist eine Anwendungserlass des BMF (Bundesfinanzmimisterium) in der Verbändeanhörung und in den nächsten Wochen sollte Klarheit herrschen.

Bleibt dringend zu hoffen

Sonnniger Gruß

Michael Vogtmann

DGS LV Franken
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