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Steuerliche Zuordnung Abgabe an EVU - Eigenverbrauch

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Eingestellt 8, Okt 2013 in Photovoltaik von Anonym

Im Fragebogen des Finanzamtes Bayern zur Errichtung...einer PV-Anlage wird gefordert, - die Verwendung des erzeugten Stroms zuzuordnen in % für Angabe an EVU und private Zwecke - wieviel % als Unternehmensvermögen zugeordnet werden sollen. Da beides geschätzt werden muß: Frage: welche Auswirkung hat ein möglichst hoher oder niedriger Unternehmensanteil ???

   

1 Antwort

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Beantwortet 26, Nov 2013 von Michael Vogtmann (237 Punkte)
Hallo,

das sehr unterschiedliche Agieren der Finanzämter bundesweit in der steuerlichen Betrachtung des Eigenverbrauchsanteils, mal ohne mal mit Speicherrelevanz, wird hofftl. in den nächsten Wochen ein Ende haben.

Eine neue Richtlinie vom BMF (Bundesfinanzministerium) noch in diesem Jahr 2013 soll hier Klarheit schaffen.

Tendenz: Eigenstromnutzung ohne Speicher wird alles steuerlich relevant, also auch alles umsatzsteuerlich relevant , d.h. vorsteuerabzugsberechtigt, was die 19% anfänglich zusätzlich zu den Nettoinvestitionskosten anbelangte.

Eigenstromnutzung mit Speicher wird evtl. differenziert betrachtet. Sowohl die Speicherkosten als auch die gespeicherte Energiememge, je nachdem ob der Speicher ins Netz (auch) einspeist oder nicht. Wir warten alle auf die endgültige Richtlinie des BMF. Im Moment ist diese in der sogenannten Verbändeanhörung.

 

SonnigerGruß

Michael Vogtmann

DGS LV Franken
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