Hallo,
das sehr unterschiedliche Agieren der Finanzämter bundesweit in der steuerlichen Betrachtung des Eigenverbrauchsanteils, mal ohne mal mit Speicherrelevanz, wird hofftl. in den nächsten Wochen ein Ende haben.
Eine neue Richtlinie vom BMF (Bundesfinanzministerium) noch in diesem Jahr 2013 soll hier Klarheit schaffen.
Tendenz: Eigenstromnutzung ohne Speicher wird alles steuerlich relevant, also auch alles umsatzsteuerlich relevant , d.h. vorsteuerabzugsberechtigt, was die 19% anfänglich zusätzlich zu den Nettoinvestitionskosten anbelangte.
Eigenstromnutzung mit Speicher wird evtl. differenziert betrachtet. Sowohl die Speicherkosten als auch die gespeicherte Energiememge, je nachdem ob der Speicher ins Netz (auch) einspeist oder nicht. Wir warten alle auf die endgültige Richtlinie des BMF. Im Moment ist diese in der sogenannten Verbändeanhörung.
SonnigerGruß
Michael Vogtmann
DGS LV Franken