Die Steuerliche Behandlung des Eigenverbrauchs ist abhängig davon, ob die Anlage vor oder ab April 2012 in Betrieb gegangen ist, weil der Eigenverbrauch nach EEG unterschiedlich vergütet wird.
Grundsätzlich ist es aber so, dass jede erzeugte Kilowattstunde nur einmal mit Umsatzsteuer belastet wird. Die eingespeiste (verkaufte) Kilowattstunde wird mit dem Verkaufspreis bewertet und darauf entfällt 19% Umsatzsteuer. Die selbst verbrauchte Kilowattstunde wird unter Umständen mit einem anderen Satz bewertet und auf diesen dann ebenfalls 19% Umsatzsteuer belastet.
Bei Anlagen die bis März 2012 errichtet wurden, gab es für den selbst verbrauchten Solarstrom eine Vergütung. Steuerlich wurde der selbst verbrauchte Strom deshalb fiktiv ins Netz eingespeist (und hierbei mit Umsatzsteuer belastet) und anschließend aus dem Netz zurückgekauft (wobei der Netzbetreiber den zurückgekauften Strom mit Umsatzsteuer belastet).
Vielleicht verwechselt der Fragesteller diese Ein- und Rückspeisung mit der scheinbaren Doppelbelastung des selbst verbrauchten Stroms mit Umsatzsteuer.
Infos dazu finden sich hier:
http://www.sonnenenergie.de/index.php?id=30&no_cache=1&tx_ttnews[tt_news]=153
und hier:
http://www.sonnenenergie.de/index.php?id=30&no_cache=1&tx_ttnews[tt_news]=261