Der SFV hat die steuerliche Behandlung des Eigenverbrauchs für Anlagen ab 2009 dargelegt. Siehe http://www.sfv.de/artikel/umsatzsteuerliche_behandlung_bei_solarstrom-eigenverbrauch.htm
Wie ist bei Anlagen ab dem 1.4.2012 bei Eigenverbrauchsnutzung zu Verfahren? Nach den vorliegenden Plänen wird Eigenverbrauch nicht mehr gefördert. Kann man dann davon ausgehen, dass nur noch Stromeinspeisung und Strombezug in einem 2-Richtungszähler erfasst werden und der Eigenverbrauch nicht mehr offiziell erfasst und abgerechnet werden muss? Heißt das inbesondere, für den Eigenverbrauch keine MwSt mehr abgeführt werden muss? D.h. wenn man sich für die MwSt-Option entscheidet um die MwSt der Anschaffung zurückerstattet zu bekommen, so muss man die MwSt nur noch auf den Strom abführen, der eingespeist wird. Der Eigenverbrauch wäre MwSt-frei.
Ist diese Überlegung so richtig?