Betreiber von netzgekoppelten Solarstromanlagen werden steuerlich gesehen Unternehmer und müssen dies beim Finanzamt anmelden.
Der Vorteil ist, dass man die an den Lieferanten bezahlte Umsatzsteuer (immerhin rund ein Sechstel der Anlagenkosten) zurück erstattet bekommt. Gewinne aus dem Betrieb der Anlage sind zu versteuern, Verluste können unter Umständen steuermindernd geltend gemacht werden.
Außerdem lässt sich mit dem Vererben und Verschenken von Photovoltaikanlagen Steuern sparen. Steuerberater kennen noch weitere Möglichkeiten, Solarstromanlagen zum Steuersparen zu nutzen.
Eine ausführliche Einführung in das Thema mit Tipps zur einfachen Vorgehensweise gibt ein zweiteiliger Beitrag in der Zeitschrift Sonnenenergie (Nr. 5 und 6 des Jahres 2010), der hier online gelesen oder heruntergeladen werden kann:
Teil 1:
http://www.sonnenenergie.de/index.php?id=30&no_cache=1&tx_ttnews[tt_news]=69
Teil 2:
http://www.sonnenenergie.de/index.php?id=30&no_cache=1&tx_ttnews[tt_news]=81