Moin, moin,
da würde ich, auch im Hinblick auf die EEG-Umlage und damit vebundenen Folgen, dringend einen erfahrenen Steuerberater empfehlen.
Ansonsten liegt auch etliches in den anderen Verhältnissen. Wer steht im Grundbuch, wer ist im Gebäude Stromkäufer, wer ist Solarstromnutzer, wer ist Anlageneigentümer und wer Anlagenbesitzer.
Unter Umständen empfiehlt es sich die Anlage dem Nutzer des Gebäudes zu "vermieten", damit dieser den "eigenen" Strom nutzen kann.
Dringend die rechtlichen und steuerrechtlichen Gegebenheiten klären.
mfg tugu