Natürlich steht dem Wechsel zu einem anderen Versorger für den Bezugsstrom rechtlich nichts im Wege, jedoch hat sich aus Erfahrung gezeigt, dass Sie nicht unbedingt interessant für andere Anbieter sind. Das liegt:
a) an dem erhöhten Abrechnungsaufwand
b) an der geringeren Energiemenge, die Sie durch Eigenverbrauch, aus dem Netz beziehen.
Fragen Sie einfach bei Ihren favorisierten Lieferanten telefonisch nach und schildern aber gleich besser Ihre Situation, um nicht eventuell später eine Ablehnung zu erhalten. Uns sind viele Kundenfälle bekannt, die sogar aus bestehenden Fremdverträgen ausgestiegen sind, da sie nicht mehr erwünscht wurden.
Die erzeugte Überschusseinspeisung vergütet der Netzbetreiber auch weiterhin, wie bisher, sie bleibt davon ausgenommen. Achtung, seit 2013 versuchen viele Netzbetreiber, den anteiligen, bezogenen Strom des Wechselrichters, auch zu verrechnen, Auch für kleinere Anlagen und Wechselrichter. Schreiben dafür sind gerade überall im Umlauf, bitte mitbeachten und/oder gesondert erfragen.