Es gibt noch keine endgültige Antwort hierfür bei der Clearingstelle für das EEG. Hier kann die Frage direkt gestellt und beantwortet werden. Verschiedene Netzbetreiber arbeiten hier ganz unterschiedlich. Manche fordern den Eigenerzeugungszähler, andere sehen das Ganze eher locker und sind mit dem normalen 2-Richtungs-Zähler für Lieferung/Bezug zufrieden. Für den Netzbetreiber kann es für seine Planung interessant sein, welcher Anteil ihm durch den selbst verbrauchten Solarstrom zur Lieferung entfällt. Andere sind schlicht und ergreifend nicht auf dem aktuellen Stand, lassen aber den regionalen Dienststellen hier keine Freiheit mehr.