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Die Steuerliche Behandlung des Eigenverbrauchs

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Eingestellt 13, Jul 2013 in Photovoltaik von Anonym

Selbstverbrauchter Strom aus Photovoltaik-Anlage, was kann der Netzbetreiber in Rechnung stellen?

Mein Netzbetreiber stellt mir folgende Rechnung aus. gesamte Einspeisung der Photovoltaikanlage = 4000 kWh davon selbstverbraucht = 1000 kWh. jetzt fordert das Finanzamt von mir die Umsatzsteuer für 4000 kWh und nochmals für den selbstverbrauchten Strom = 1000 kWh. Dies ist meiner Ansicht nach nicht richtig. Bitte um Rückanwort. Vielen Dank im voraus

   

1 Antwort

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Beantwortet 31, Jul 2013 von Thomas Seltmann (462 Punkte)

Die Steuerliche Behandlung des Eigenverbrauchs ist abhängig davon, ob die Anlage vor oder ab April 2012 in Betrieb gegangen ist, weil der Eigenverbrauch nach EEG unterschiedlich vergütet wird.

 

Grundsätzlich ist es aber so, dass jede erzeugte Kilowattstunde nur einmal mit Umsatzsteuer belastet wird. Die eingespeiste (verkaufte) Kilowattstunde wird mit dem Verkaufspreis bewertet und darauf entfällt 19% Umsatzsteuer. Die selbst verbrauchte Kilowattstunde wird unter Umständen mit einem anderen Satz bewertet und auf diesen dann ebenfalls 19% Umsatzsteuer belastet.

 

Bei Anlagen die bis März 2012 errichtet wurden, gab es für den selbst verbrauchten Solarstrom eine Vergütung. Steuerlich wurde der selbst verbrauchte Strom deshalb fiktiv ins Netz eingespeist (und hierbei mit Umsatzsteuer belastet) und anschließend aus dem Netz zurückgekauft (wobei der Netzbetreiber den zurückgekauften Strom mit Umsatzsteuer belastet).

 

Vielleicht verwechselt der Fragesteller diese Ein- und Rückspeisung mit der scheinbaren Doppelbelastung des selbst verbrauchten Stroms mit Umsatzsteuer.

 

Infos dazu finden sich hier:

http://www.sonnenenergie.de/index.php?id=30&no_cache=1&tx_ttnews[tt_news]=153

 

und hier:

http://www.sonnenenergie.de/index.php?id=30&no_cache=1&tx_ttnews[tt_news]=261

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