Für meine private 4kW mit Inbetriebnahme 09/2012 musste ich keinen Eigenverbrauchszähler installieren, erfasse diesen also nur über die Anzeige des Wechselrichters. Die Vorsteuer für die Anlage und sonstige Betriebsausgaben habe ich vom FA zurückerhalten. In der Umsatzsteuererklärung für 2012 muss ich doch nun aber wohl den Eigenverbrauch als "unentgeltliche Wertabgabe" versteuern. Mache ich es richtig, wenn ich ermittle wie viel Prozent der Eigenverbrauch an der Gesamterzeugung ausmacht (hier 21%) und nun 19% USt. auf 21% der anteiligen AfA für 2012 sowie der Betriebsausgaben entrichte?
In meiner EÜR für die Einkommensteuererklärung ist die USt. ja nur durchlaufender Posten. Da ich ja meinen Eigenverbrauch quasi aus dem Gewerbe rausnehme, habe ich dann doch keine Betriebseinnahmen mehr für erzeugte und an mich selbst abgegebene kWh (wie noch vor 04/12 zu berücksichtigen) - oder?