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PV-Anlage mit defekten Photowatt Modulen komplett erneuern

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Eingestellt 25, Nov 2014 in Photovoltaik von Anonym
Guten Tag,
ich habe einen Kunden mit einer PV-Anlage mit Conergy A165P(Photowatt PW1650) Modulen, wo einige Module defekt sind. Inbetriebnahme 2005. Jetzt möchten ich gerne die komplette Anlage mit neuen Modulen leistungsgleich aufbauen.

Wie verhält es sich mit der Einspeisevergütung?

Was ist zu beachten?
   

1 Antwort

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Beantwortet 25, Nov 2014 von Geckler, Heinz (2,530 Punkte)
Hallo Anonym,

wenn die PV-Anlage insgesamt wieder die selbe Nennleistung der Module hat läuft die Anlage mit den bisherigen Konditionen weiter. Ich hatte nach den starken Hagelschäden im vergangenen Jahr einige solcher Anlagen instandgesetzt. Wenn durch die höhere Flächenleistung der Module mehr Leistung auf dem Dach montiert wird war das bei unseren EVU´s ebenfalls kein Problem. Es musste lediglich für die "Mehrleistung" eine Meldung bei der Bundesnetzagentur gemacht werden. Dann berechnet das EVU eine "Mischvergütung". Schwieriger (bzw. fast unmöglich) wird es bei Anlagen, die nach 01.01.2009 mit Eigenverbrauch errichtet wurden. Dort kann keine Mischvergütung berechnet werden, da sich die Bedingungen im EEG für den Eigenverbrauchsanteil zwischenzeitlich gravierend geändert haben.
Kommentiert 26, Nov 2014 von Claus Scheuber (214 Punkte)
...vielleicht wird's mit den repowerten Anlagen seit 2009 (bzw. seit 2011, mit der damaligen EEG-Novelle) aber auch einfacher!

Stellen wir uns vor, der Anlagenbetreiber hatte 2005 eine Anlage mit 10 kWp in Betrieb genommen. Jetzt repowert er die Anlage mit state-off-the-art-Modulen 2014. Er bekommt rund 40 % Mehrleistung auf die selbe Fläche.
Dann hat der Anlagenbetreiber heute die Möglichkeit die dazugewonnenen 4 kWp Leistung ganz für den Eigenverbrauch zu generieren -mit Speicher und allem was dazugehört. Oder: Er meldet den 4 kWp-Abschnitt als neue Anlage mit Eigenverbrauchsoption an.

So oder so ein Vorteil - wie ich meine.

MsG Claus Scheuber
Kommentiert 26, Nov 2014 von Geckler, Heinz (2,530 Punkte)
Hallo Claus Scheuber,
wenn sich die Anlagenerweiterung in diesen Dimensionen bewegt ist das auch technisch kein Problem. Dann kann für die zusätzlichen 4 kWp ein neuer Wechselrichter mit Erzeugungszähler installiert werden. Problematisch wird es bei einer geringen Erweiterung, da wegen der Berechnung der Vergütung nachgewiesen werden muss, wie viel des Eigenverbrauches vom "alten" und wie viel vom neuen Anlagenteil kommt.
Kommentiert 26, Nov 2014 von Claus Scheuber (214 Punkte)
Herr  Geckler,
wieso problematisch? Bei reinem Eigenverbrauch einer Minianlage muss er seinen Überschuss doch nicht vergütungsberechtigt einspeisen. Warum kompliziert, wenns auch einfach geht...
Kommentiert 26, Nov 2014 von Geckler, Heinz (2,530 Punkte)
Hallo Herr Scheuber,
es ist keine Minianlage sondern eine Anlagenerweiterung um 2 kWp. Dort musste ich jetzt die neue Anlage vom Erzeugungszähler der bestehenden PV-Anlage direkt auf den 2-Richtungs-Zähler klemmen, um die verschiedenen Einspeisevergütungen abrechnen zu können. So kann von beiden Anlagenteilen Eigenverbrauch genutzt werden und es können trotzdem die Eigenverbräuche ( zumindest näherungsweise ) getrennt erfasst werden. Der Eigenverbrauch wird vom Energieversorger im Verhältnis der Anlagengrößen gewichtet um die Mischvergütung zu berechnen.
Selbst bei einer Minianlage, die am selben 2-Richtungs-Zähler wie die Bestandsanlage hängt, kann ja gar nicht unterstellt werden, diese Minianlage speise nicht ein.
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