Sehr geehrter Fragesteller, wir haben diese Frage vor kurzem behandelt.
http://www.solartechnik-bayern.de/rundsteuerempfaenger.html
I.
Viele zukünftige Anlagenbetreiber (<30kWp) werden bei der Anlagenplanung vor folgende Frage gestellt:
Ist es wirtschaftlicher, eine Photovoltaik Anlage zu errichten, die mittels Rundsteuerempfänger durch den Netzbetreiber abgeriegelt werden kann, oder soll die Einspeiseleistung pauschal auf 70% der Nennleistung abgeriegelt werden?
Bereits hier herrscht oft Unklarheit in den Definitionen. Im Klartext bedeutet dies:
Bei der 70% Regelung wird die PV Anlage so dimensioniert, (Wechselrichter Ausgangsleistung AC-Seitig), dass maximal 70% der PEAKLEISTUNG der Photovoltaikanlage ins öffentliche Netz eingespeist werden können.
Die Peakleistung Ihrer PV Anlage errechnet sich simpel aus:
Anzahl der installierten Photovoltaikmodule * Nennleistung der PV Module.
Die Peakleistung ist die Spitzenleistung Ihrer Photovoltaikanlage und diese Zahl wird gemeldet beim EVU (Energieversorger) sowie der Bundesnetzagentur.
Diese Peakleistung wird nur im Idealfall erreicht. Dagegen wirken:
- Abnutzung (z.B. Glas)
- Verschmutzung
- Degradation
- Negativtoleranzausweisungen der PV Module
- Verschattungen (auch temporärer Natur, z.B. Vogelkot)
- Azimutabweichung (Anlagenverbau)
- Dachschräge (Anlagenverbau)
- Leistungsmindernde Defekte
daher kann errechnet werden, dass die TATSÄCHLICHE Abriegelung in der Regel zwischen fünf und zehn Prozent der Peakleistung anzusiedeln ist.
II.
Bei der Abriegelung mittels Rundsteuerempfänger durch den Energieversorger (EVU) kann in Spitzenzeiten zum Schutze des Verteilnetzes die Einspeiseleistung reduziert werden.
Da der Gesetzgeber dem EEG (erneuerbare Energien Gesetz) den Vorrang einräumt (deshalb gerade das Gesetz) ist mit einer Abregelung durch das EVU nur in seltenen Fällen zu rechnen.
WENN tatsächlich abgeregelt wird, dann im Wechselrichter.
Es gibt eine dritte Alternative:
III.
Abriegelung am Netzanschlusspunkt mittels Anlagenüberwachungsmodul. Diese beherbergen die Möglichkeit der Abriegelung und überwachen gleichzeitig die PV Anlage.
Die Logik dieser Anlagenüberwachung:
Wird vom EVU tatsächlich abgeriegelt, steht (bei entsprechneder Konfiguration) die abgeriegelte Leistung für den Eigenverbrauch dennoch zur Verfügung. Die Verluste gehen dann gegen Null.
Gleichzeitig wird die Photovoltaikanlage überwacht und kann mittels EDV ständig überprüft werden.
Fazit:
Aus rein wirtschaftlichen Aspekten heraus macht die grundsätzliche Abriegelung auf 70% der Peakleistung auf die gesamte Lebensdauer bei Photovoltaikanlagen bis 30kWp IN DER REGEL den meisten Sinn. Dies sollte jedoch vorab berechnet werden. Ist Ihr Azimut, Ihre Dachneigung suboptimal oder wird die Anlage teilweise verschattet (durch Bäume ect.) können sie davon ausgehen, dass die 70% Regelung wirtschaftlich am sinnvollsten ist.
Möchten Sie ohnehin eine Photovolatik Anlagenüberwachung zur Kontrolle, wird sich die Abregelung durch das EVU am meisten für sie lohnen.