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Ich habe gehört, dass die 70% Regelung entfällt, wenn man die PV-Anlage ansteuerbar macht

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Eingestellt 10, Dez 2015 in Photovoltaik von Anonym

Was bedeutet ansteuerbar?

   

2 Antworten

+2 Punkte
Beantwortet 10, Dez 2015 von Geckler, Heinz (2,530 Punkte)

Hallo Anonym,

ich muss die Ausführungen von ChristopherN ergänzen. Für Anlagen über 30 kWp hat er recht. Aber auch bei kleinen Anlagen unter 30 kWp kann ein Rundsteuerempfänger eingebaut werden, mit dem die Leistung der PV-Anlage vom Netzbetreiber beeinflusst werden kann. Ist ein Rundsteuerempfänger eingebaut entfällt die 70%-Begrenzung. Sollte der verwendete Wechselrichter keine Schnittstelle zur 4-stufigen Ansteuerung über den Rundsteuerempfänger haben können diese kleinen Anlagen auch nur mit einem Schütz in der Zuleitung mit den 2 Schaltstufen PV An ( 100% ) oder PV Aus ( 0% ) ausgeführt werden.

MfG Heinz

+1 Punkt
Beantwortet 10, Dez 2015 von Christopher Neumann (115 Punkte)

Hallo Anonym,

das Ganze ist in § 9 EEG geregelt. PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 30 und höchsten 100 kWp sind mit "technischen Einrichtungen aus[zu]statten, mit denen der Netzbetreiber jederzeit
  1. die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann und
  2. die Ist-Einspeisung abrufen kann."

Dies wird üblicherweise über einen sog. Funkrundsteuerempfänger realisiert, ist aber in Zukunft wahrscheinlich auch per Smart Meter möglich. Über Funkrundsteuerempfänger (FRE) findest du online zahlreiche Infos, z.B. hier.

Hoffe, das hilft.

Viele Grüße

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