Hallo Anonym,
das Ganze ist in § 9 EEG geregelt. PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 30 und höchsten 100 kWp sind mit "technischen Einrichtungen aus[zu]statten, mit denen der Netzbetreiber jederzeit
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die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann und
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die Ist-Einspeisung abrufen kann."
Dies wird üblicherweise über einen sog. Funkrundsteuerempfänger realisiert, ist aber in Zukunft wahrscheinlich auch per Smart Meter möglich. Über Funkrundsteuerempfänger (FRE) findest du online zahlreiche Infos, z.B. hier.
Hoffe, das hilft.
Viele Grüße