Ist Drosselung auf 70% rechtens?
An den wenigen wolkenlosen Tagen der letzten Zeit wurde meine kleine Anlage 2,5kWp auf 70% gedrosselt , obwohl laut Schreiben der eon dies bei Kleinanlagen die letzte Möglichkeit sein sollte. Selbst mittags erreichte ich bei wolkenlosem Himmel nur knapp über 1,7kW. Und das sogar noch an Tagen mit vermehrten Wolken, also eindeutig eine pauschale Drosselung aller mit RFSR erreichbaren Anlagen. Meine Frage ist dies überhaupt gesetzlich zulässig, da auch keine Eigennutzung in voller Höhe möglich ist, da ja der Wechselrichter gedrosselt wird. Also werde ich selbst beim Eigenverbrauch beschnitten. Dies kann doch nicht gesetzlich legitim sein?