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Ist Drosselung auf 70% rechtens?

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Eingestellt 8, Aug 2013 in Photovoltaik von Anonym

Ist Drosselung auf 70% rechtens?

An den wenigen wolkenlosen Tagen der letzten Zeit wurde meine kleine Anlage 2,5kWp auf 70% gedrosselt , obwohl laut Schreiben der eon dies bei Kleinanlagen die letzte Möglichkeit sein sollte. Selbst mittags erreichte ich bei wolkenlosem Himmel nur knapp über 1,7kW. Und das sogar noch an Tagen mit vermehrten Wolken, also eindeutig eine pauschale Drosselung aller mit RFSR erreichbaren Anlagen. Meine Frage ist dies überhaupt gesetzlich zulässig, da auch keine Eigennutzung in voller Höhe möglich ist, da ja der Wechselrichter gedrosselt wird. Also werde ich selbst beim Eigenverbrauch beschnitten. Dies kann doch nicht gesetzlich legitim sein?

   

1 Antwort

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Beantwortet 9, Aug 2013 von Martin Holland-Cunz (18 Punkte)

Nach EEG ist die Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70% rechtens. Bitte beachten Sie, dass hier nicht zwingend der Wechselrichter begrenzt werden muss. Es muss sicher gestellt werden, dass Sie nicht mehr als 70% einspeisen. Den Überschuss können Sie natürlich selbst nutzen. Die Kernfrage ist nur, wie sie das regelungstechnisch umgesetzt bekommen. So wie Sie es schildern, haben Sie einen Rundsteuersignalgeber des Energieversorgers bei Ihrer Anlage verbaut. Schauen Sie auf die Hompage Ihres Energieversorgers aus welchem Grund die Abregelung stattgefunden hat, er muss das veröffentlichen.

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