Hallo Anonym,
wenn die PV-Anlage insgesamt wieder die selbe Nennleistung der Module hat läuft die Anlage mit den bisherigen Konditionen weiter. Ich hatte nach den starken Hagelschäden im vergangenen Jahr einige solcher Anlagen instandgesetzt. Wenn durch die höhere Flächenleistung der Module mehr Leistung auf dem Dach montiert wird war das bei unseren EVU´s ebenfalls kein Problem. Es musste lediglich für die "Mehrleistung" eine Meldung bei der Bundesnetzagentur gemacht werden. Dann berechnet das EVU eine "Mischvergütung". Schwieriger (bzw. fast unmöglich) wird es bei Anlagen, die nach 01.01.2009 mit Eigenverbrauch errichtet wurden. Dort kann keine Mischvergütung berechnet werden, da sich die Bedingungen im EEG für den Eigenverbrauchsanteil zwischenzeitlich gravierend geändert haben.