Hier streiten sich noch die "Gelehrten" vs. "Versorger".
Bei einer Anlagenreparatur ist dies möglich. Jedoch werten mehrere Versorger einen kompletten Austausch der Generatoren, nicht als Reparatur....sondern als Neuerrichtung. In einem unserer Fälle hat das EVU eine mündliche Zusage zurückgenommem und will den alten Vergütungsanspruch nicht weiter bezahlen, obwohl mehr als 60% der Generatoren bereits defekt sind, der Hersteller aus der USA insolvent ist und so kein sinnvoller Betrieb über die letzten 18 Jahre mehr möglich ist.
Ich rate zu einer Anfrage bei Ihrem EVU (Netzbetreiber) und sich diese Aussage dann auch schriftlich geben zu lassen. Ich vermute, hier werden erst ein paar Klagefälle, die Gerichte bemühen, um hier eine Einigung zu erzielen.
Die Vergütung ist nun mal an den Generator und an den Einspeisezeitpunkt gebunden.
Die Leistung darf dabei natürlich nicht erhöht werden.