Bei einem ähnlich gelagerten Fall in meinem Versorgungsgebiet, hat das EVU trotz mündlicher Zusage zum Erhalt des alten Vergütungsanspruches, im Nachhinein durch die Abteilung Netz, die Aussage widerrufen und es wird als neue Anlage gewertet. Man berief sich in diesem Falle auf die Begründung, dass es sich durch den Kompletttausch um keine Reparatur handelte. Der Versorger, in diesem Falle war Vattenfall Berlin.
Damit wurde der Betreiber stark geschädigt, weil rein rechnerisch, sein Invest niemals vollständig zurückfliessen wird.
Hierbei kann natürlich noch der Rechtsweg versucht werden. Diese Antwort soll nur einen Hinweis darstellen. Durch eine schriftliche Zusicherung des Netzbetreibers vorab, können Sie sich vielleicht vorher Klarheit schaffen.
Fazit: Hätte der Investor und ich den Austausch nicht gemeldet, wäre es vielleicht nie aufgefallen......