Der Elektromeister sollte nun die erforderlichen Unterlagen (er weiss eigentlich genau welche) beim zuständigen EVU einreichen. Dann wird Ihr Vorgang bearbeitet und Sie erhalten in der Regel eine Zustimmung zum Netzanschluss. Vorab baurechtliche Bestimmungen für Aufdachanlage beachten, in manchen Bundesländern, ist eine Aufständerung nur unter bestimmten Kriterien erlaubt. ( z.B. Landesbauordnung Brandenburg ).
Unter der Maßgabe, dass Ihr Zählerplatz den heutigen Vorschriften und Bestimmungen ausgeführt ist, wird das EVU den vorhandenen Bezugszähler, gegen einen Zweirichtungszähler tauschen. Wenn dann Ihre Meldung an die Bundesnetzagentur erfolgt ist, sollten Sie eigentlich einen Vergütungsanspruch, deren Höhe der tatsächlich nachgewiesene Inbetriebnahmemonat bestimmt, erhalten.
Eine Erweiterung ist machbar, aber Sie hätten sicherlich eine höhere Ausbeute erzielt, wenn Sie sich vorab von Fachfirmen hätten beraten lassen, um Ihre Möglichkeiten auszuschöpfen und um das gesamte Anlagenbild, gleich entstehen zu lassen.
Seriöse Firmen hätten sicherlich abgeraten, wenn Ihr Wunsch nicht umsetzbar gewesen wäre.