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Aufteilung einer bereits bestehenden Photovoltaik-Anlage

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Eingestellt 2, Mai 2013 in Photovoltaik von Anonym

PV-Anlage teilen und an zwei Käufer veräußern, bleibt die ursprüngliche Einspeisevergütung erhalten?

Hallo, es besteht eine PV-Anlage, verteilt über zwei Dächer mit insgesamt 10 Wechselrichtern. Werden nun die beiden Häuser verkauft, jeweils incl. aufgebauter Anlage, erfolgt quasi die Teilung der Anlage und Verteilung auf zwei neue Eigentümer und Betreiber. Bleibt es dennoch beim alten Vergütungssatz oder entstehen 2 neue Anlagen?

   

2 Antworten

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Beantwortet 23, Mai 2013 von Peter Nümann (16 Punkte)

Werden ein Grundstück mit zwei Gebäuden und eine auf beide Dächer verteilte PV-Anlage so geteilt, dass nun zwei Grundstücke mit je einem Gebäude und je einer technisch abgeschlossenen PV-Anlage (mit je eigenem Zähler) existieren, die von den neuen Betreibern je separat beim Netzbetreiber angemeldet werden, ändern sich zunächst die Abwicklungsmodalitäten der Auszahlung der Vergütung, denn diese ist nun an zwei Betreiber jeweils anteilig nach Maßgabe des jeweiligen Ertrages auszuzahlen. Die Anlage gilt real als geteilt und existieren als zwei Anlagen weiter. Der Inbetriebnahmezeitpunkt nach dem EEG bleibt jedoch für beide Anlagen der gleiche, so dass die Vergütungshöhe sich weiterhin nach dem EEG zum seinerzeit maßgeblichen Zeitpunkt richtet und 20 Jahre nach dem entsprechenden Zeitpunkt endet. Die Höhe der Vergütung nach Anlagengröße wird in aller Regel ebenfalls gleich bleiben. Die seinerzeitige Einstufung als vergütungsgtechnisch "eine" Anlage wird weder durch deren technische Aufspaltung beeinflusst noch durch Aufspaltung des Eigentums - sei es zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme oder später. Ausnahmsweise könnte bei einer Neubetrachtung der räumlichen und technischen Gesamtsituation die Anmeldung der Anlagen als jeweils einzelne auch für die Vergütungseinstufung anerkannt werden. In diesem Fall könnte man durch die geringere Anlagengröße der jeweiligen Anlage sogar in eine bessere Vergütungsklasse kommen. Auch in diesem Fall ändert sich der Inbetriebnahmezeitpunkt nicht, d.h. die Vergütungshöhe wird nach dem damals gültigen EEG berechnet.

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Beantwortet 11, Jun 2013 von Hans S. Reip (48 Punkte)

Einspeisevergütung bei Anlagenteilung Im angefragten Fall wird die Photovoltaikanlage nicht faktisch geteilt, sondern nur die Betreiberstruktur neu aufgestellt. Eine Anlagenteilung würde vorliegen, wenn ein Teil der Anlage abgebaut würde und auf einem neuen Dach oder einem anderen Ort wieder aufgebaut würde. Im obigen Fall wird die Anlage nach § 19 EEG zu einer Gesamtanlage zusammengefasst, falls die Anlage nach 2008 errichtet wurde. Ich gehe davon zunächst aus, da in der Anfrage auch nur von einer Photovoltaikanlage auf zwei Dächern die Rede ist. Nach der Aufteilung der Anlage auf zwei Anlagenbetreiber erfolgt durch den Netzbetreiber dann die Abrechnung getrennt gegenüber den neuen Anlagenbetreibern. Eine Zusammenfassung der Anlagen zur Ermittlung der Einspeisevergütung erfolgt aber immer noch nach § 19 EEG. In dieser Hinsicht könnte man aber durch Trennung des Grundstücks auf zwei Flurstücke versuchen, eine Anlagenzusammenfassung zu umgehen. Dann muss geprüft werden, ob sich die zwei Gebäude in unmittelbarer räumlicher Nähe befinden, z.B. eine zusammenhängende Halle bestehend aus zwei Gebäuden. Dies ist aber Frage des Einzelfalles. Im Übrigen wirkt sich eine Änderung der Betreiber oder eine Änderung des Installationsortes nicht auf den Inbetriebnahmezeitpunkt aus. Dieser wiederum gibt generell den Vergütungssatz wieder. Einmal in Betrieb genommene Photovoltaikanlagen, können somit nicht erneut in Betrieb genommen werden. Nähere Auskünfte können unter www.NewEnergy-Law.de eingeholt werden.

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