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Umzug Photovoltaikanlage

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Eingestellt 29, Okt 2014 in Photovoltaik von sara
Guten Tag

 

ich muss meine PV Anlage umziehen lassen. Nun entsprechen die Wechselrichter nicht der VDE AR N 4105.

Muss ich nun neue kaufen?
   

2 Antworten

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Beantwortet 31, Okt 2014 von Geckler, Heinz (2,530 Punkte)

Hallo Sara,

laut meinem Verständnis ist keine Umrüstung der PV-Anlage notwendig. Ich schicke Dir einen Link zur Seite von SMA zum Thema AR 4105 mit. Hier steht ganz klar, dass die AR 4105 für alle neu errichteten PV-Anlagen einzuhalten ist:

http://www.sma.de/partner/pv-netzintegration/vde-anwendungsregel-4105.html

Da ich allerdings mit unseren Energieversorgern schon die tollsten Sachen erlebt habe würde ich dort auf jeden Fall einmal nachfragen. Im Endeffekt entscheidet immer der Energieversorger ob die Anlage in Betrieb gehen darf. Ich hatte z.B. schon einen Fall bei einem Kunden, der 2 PV-Anlagen auf 2 Gebäuden errichtet hat, die auf einem Flurstück stehen. Die Gebäude werden auch über einen gemeinsamen Hausanschluss versorgt. Jetzt hatte ich bei der Errichtung für jede der 2 PV-Anlagen einen eigenen NA-Schutz installiert. Der Netzbetreiber hat mich dann dazu gezwungen eines dieser beiden NA-Schutz-Geräte wieder auszubauen und eine technische Lösung zu finden mit der beide PV-Anlagen über einen gemeinsamen NA-Schutz abgeschaltet werden. Der Netzbetreiber hat sich bei seiner Forderung auf die Norm bezogen, in der steht, dass PV-Anlagen über 30 kWp einen zentralen NA-Schutz haben müssen. Diese Formulierung hat mein Energieversorger so interpretiert, dass keine 2 NA-Schutzgeräte verbaut werden dürfen.

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Beantwortet 8, Nov 2014 von Thomas Seltmann (462 Punkte)
Wenn die Photovoltaikanlage deinstalliert wird und an einem anderen Ort neu installiert und angeschlossen wird, handelt es sich elektrotechnisch gesehen um eine neue Installation. Nach meinem Verständnis gibt es in diesem Fall keinen Bestandsschutz was die technischen Anforderungen betrifft. Nach dem EEG behalten die Solarmodule ihre Vergütung (sofern sie im Geltungsbereich des EEG wieder installiert und angeschlossen werden). Wenn aber der Wechselrichter die aktuell gültigen technischen Anforderungen für den Netzanschluss von Photovoltaikanlagen nicht erfüllt muss er vermutlich nachgerüstet oder ersetzt werden.

Es lohnt sich, mit dem Netzbetreiber zu verhandeln, falls es eine kleine Anlage ist, kann er auch ein Auge zudrücken. Einen Rechtsanspruch wird man darauf aber vermutlich nicht haben.

Nebenbei: Falls es sich um ein altes Gerät handelt, kann es sich auch aufgrund höherer Wirkungsgrade und der bereits abgelaufenen Lebensdauer lohnen, einen neuen Wechselrichter einzubauen.
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