Hallo Sara,
laut meinem Verständnis ist keine Umrüstung der PV-Anlage notwendig. Ich schicke Dir einen Link zur Seite von SMA zum Thema AR 4105 mit. Hier steht ganz klar, dass die AR 4105 für alle neu errichteten PV-Anlagen einzuhalten ist:
http://www.sma.de/partner/pv-netzintegration/vde-anwendungsregel-4105.html
Da ich allerdings mit unseren Energieversorgern schon die tollsten Sachen erlebt habe würde ich dort auf jeden Fall einmal nachfragen. Im Endeffekt entscheidet immer der Energieversorger ob die Anlage in Betrieb gehen darf. Ich hatte z.B. schon einen Fall bei einem Kunden, der 2 PV-Anlagen auf 2 Gebäuden errichtet hat, die auf einem Flurstück stehen. Die Gebäude werden auch über einen gemeinsamen Hausanschluss versorgt. Jetzt hatte ich bei der Errichtung für jede der 2 PV-Anlagen einen eigenen NA-Schutz installiert. Der Netzbetreiber hat mich dann dazu gezwungen eines dieser beiden NA-Schutz-Geräte wieder auszubauen und eine technische Lösung zu finden mit der beide PV-Anlagen über einen gemeinsamen NA-Schutz abgeschaltet werden. Der Netzbetreiber hat sich bei seiner Forderung auf die Norm bezogen, in der steht, dass PV-Anlagen über 30 kWp einen zentralen NA-Schutz haben müssen. Diese Formulierung hat mein Energieversorger so interpretiert, dass keine 2 NA-Schutzgeräte verbaut werden dürfen.