Bauordnung ist Ländersache. So ist z.B. in der Bayerischen Bauordnung und den Ausführungsbestimmungen dazu geregelt, wann für eine PV-Anlage am Dach eine Genehmigung erforderlich ist. In der Regel sind dachparallele Anlagen ohne Genehmigung zu errichten, bei Aufständerungen gibt es Regelungen, die ein korrekter Betreiber auch beachtet. :-)
Wie gesagt, ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Dabei gilt es auch den Denkmalschutz zu beachten, welcher oft eine größere Hürde wie das Baurecht darstellt.
Freiflächenanlagen sind mit einer Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) genehmigen zu lassen.