Auf jeden Fall muss das Energieversorgungsunternehmen informiert werden.
Die PV-Anlage muss dort beantragt werden. Bis 10kWp kein Problem. Bei mehr als 10kWp muss der Energieversorger prüfen, ob das Netz für eine größere Anlage ausgerichtet ist, oder welche Änderungen der Energieversorger umsetzen muss.
Die genaue Anlagengröße muss auf Grund des eigenen Strombedarfes festgelegt werden. Ausrichtung, Dachneigung, etwaige Verschattung auf dem Dach (durch Schornsteine, durch nebenstehende Bäume und so weiter).
Eine Änderung der Stromzähler wird durch das EVU vorgenommen.
Die Anlage muss dem Finanzamt steuerlich gemeldet werden, um die MwSt zurückzubekommen und weil der verkaufte Strom eine Einnahme darstellt.
Man sollte eine Allgefahren-Versicherung abschließen.
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