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Hilfe: Verkauf des Eigenheims mitsamt PV-Anlage

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Eingestellt 24, Okt 2014 in Photovoltaik von Typ Eins (16 Punkte)
Nach den Informationen, die mir bisher vorliegen, gibt es folgende Möglichkeiten:

1. PV-Anlage im Kaufpreis mit eingerechtnet = Nachteil für Käufer, da der Grunderwerbssteuer auf die Anlage zahlt. Zudem, wie ist dies steuerlich zu bewerten, wie gebe ich die Beendigung meines Gewerbes an, da ich ja für die PV-Anlage keinen Veräußerungspreis bekommen habe. Hat sich die Sache in Sachen Finanzen damit erledigt? Letztendlich werden ja Steuern gezahlt - vom Käufer -.

2. PV-Anlage wird separat verkauft (ohne Ausweis der USt.): Hier zählt die Veräußerung zu meinem Einkommen und muss entsprechend bei der Einkommensteuer angegeben werden. Eine separate Versteuerung ist nicht notwendig (Veräußerung im Ganzen).

 

Über Antworten und Ideen - auch hinsichtlich der Finanzamtsgeschichte - würde ich mich freuen.
   

2 Antworten

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Beantwortet 26, Okt 2014 von Geckler, Heinz (2,530 Punkte)
Hallo Typ Eins,

ich bin zwar kein Steuerberater, aber als Selbständiger hat man auch ein gewisses Grundwissen. Da der Betreiber einer PV-Anlage normalerweise Gewerbetreibender für den Betrieb der PV-Anlage wird, gehe ich davon aus, dass die PV-Anlage zumindest aus steuerlicher Sicht separat verkauft werden müsste. Da der Betreiber der PV-Anlage sowohl die Vorsteuer vom Finanzamt wieder erstattet bekommt, wie er auch die Mehrwertsteuer die der Energieversorger auf den Stromverkauf bezahlt an das Finanzamt weiterleitet, würde ich unterstellen, dass hier sogar der Verkauf unter Berechnung der Mehrwertsteuer nötig ist. Nicht dass vom Finanzamt später ein Teil der ursprünglich erstatteten Vorsteuer wieder einbehalten wird. Ich würde auf jeden Fall einen Steuerberater hinzuziehen. Da der Käufer des Gebäudes und der PV-Anlagfe ebenfalls wieder Gewerbetreibender für die PV-Anlage wird entstehen diesem keine Nachteile. Im Gegenteil kann er wieder alle Steuervorteile aus der PV-Anlage nutzen, wie z.B. die restliche Abschreibung.

Heinz Geckler
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Beantwortet 30, Okt 2014 von Thomas Seltmann (462 Punkte)
Die Frage ist sehr komplex, deshalb kann ich hier nur einzelne Aspekte herausgreifen. Ich empfehle DRINGEND, einen Steuerberater und ggf. Rechtsanwalt zu konsultieren für die Details, weil diese auch von der persönlichen Steuersituation abhängen.

Was man aber grundsätzlich sagen kann:

Falls die Photovoltaikanlage bisher steuerlich als Gewerbe betrieben wurde (was in der Regel der Fall ist), muss sie beim Verkauf von Immobilie und PV-Anlage finanziell, vertraglich und steuerlich getrennt behandelt werden.

Betreibt der Anlagenbetreiber nur die Photovoltaikanlage als Gewerbe (und sonst keine gewerbliche Tätigkeit), handelt es sich beim Verkauf der Photovoltaikanlage um eine "Geschäftsveräußerung im Ganzen". Diese ist NICHT umsatzsteuerbar, d.h. keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen und der Käufer kann auch keine Vorsteuer geltend machen.

Wurde die Photovoltaikanlage mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben, müssen die Verkaufserlöse natürlich als Einkünfte versteuert werden.
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