Hallo Typ Eins,
ich bin zwar kein Steuerberater, aber als Selbständiger hat man auch ein gewisses Grundwissen. Da der Betreiber einer PV-Anlage normalerweise Gewerbetreibender für den Betrieb der PV-Anlage wird, gehe ich davon aus, dass die PV-Anlage zumindest aus steuerlicher Sicht separat verkauft werden müsste. Da der Betreiber der PV-Anlage sowohl die Vorsteuer vom Finanzamt wieder erstattet bekommt, wie er auch die Mehrwertsteuer die der Energieversorger auf den Stromverkauf bezahlt an das Finanzamt weiterleitet, würde ich unterstellen, dass hier sogar der Verkauf unter Berechnung der Mehrwertsteuer nötig ist. Nicht dass vom Finanzamt später ein Teil der ursprünglich erstatteten Vorsteuer wieder einbehalten wird. Ich würde auf jeden Fall einen Steuerberater hinzuziehen. Da der Käufer des Gebäudes und der PV-Anlagfe ebenfalls wieder Gewerbetreibender für die PV-Anlage wird entstehen diesem keine Nachteile. Im Gegenteil kann er wieder alle Steuervorteile aus der PV-Anlage nutzen, wie z.B. die restliche Abschreibung.
Heinz Geckler