Einige Investitionswillige möchten durch den Bau einer PV-Anlage die Rente im Alter aufbessern. Ob der Betrieb einer kleinen PV-Anlage (z.B. 5 kWp) aber überhaupt noch einen nennenswerten Beitrag zur Rente leisten kann, sollte angesichts der niedrigen Vergütungssätze kritisch überprüft werden.
Auf den Internetseiten der Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg ist zur Frage, ob Einnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage einen Einfluss auf die Rentenbezüge haben können, folgende Information zu finden.
Wird vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze eine Rente (z.B. vorgezogene Altersrente, volle Erwerbsminderungsrente) bezogen, beträgt der Hinzuverdienst maximal 400 Euro brutto, ansonsten erhält man nur eine Teilrente. (Bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente bzw. Hinterbliebenenrente gelten besondere Regelungen.)
Als Hinzuverdienst gelten z.B. auch Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb oder einer selbständigen Tätigkeit. Eine Bewertung erfolgt dabei anhand des jeweiligen individuellen Einkommensteuerbescheids. Werden in diesem entsprechende Einnahmen aus dem Verkauf von Strom als Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb versteuert, werden sie grundsätzlich auf die Rente angerechnet.
Deshalb ist es sinnvoll, vorab z.B. durch einen Steuerberater oder vom Finanzamt klären zu lassen, wie die Einnahmen aus dem Verkauf von Strom steuerlich zu bewerten sind.
Grundlegende Informationen zum Thema Rente erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung: kostenloses Servicetelefon 0800-10004800, www.deutsche-rentenversicherung.de
Quelle: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/BadenWuerttemberg/de/Inhalt/4_Presse/medieninformation/01_Pressemitteilungen/Solar-fuer-Rente.html
In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass ggf. die Einkünfte aus dem Verkauf von Solarstrom neben einer möglichen Besteuerung auch einen Einfluss auf Sozialversicherungsbeiträge, wie z.B. zur Kranken- oder Pflegeversicherung haben können. Dies ist mit der entsprechenden Krankenversicherung zu klären.