Die Frage lässt sich zum jetztigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beantworten, da sich einige Fragen noch in Klärung befinden. Ob die neuerliche EEG-Novelle rückwirkend zum 1. April tatsächlich in Kraft tritt, hängt von der Abstimmung im Bundesrat ab.
Nach Auskunft von Juristen sieht es derzeit so aus:
Einige sind der Meinung, dass schon bisher der Eigenverbrauch durch Dritte EEG-Umlage-pflichtig ist. Einige sind anderer Meinung.
Im Entwurf der EEG-Novelle zum April 2012 wird klargestellt, dass der verbrauchende Dritte die EEG-Umlage zu zahlen hätte, allerdings die ermäßigte Umlage (z.B. 3,59 Cent abzüglich 2 Cent Grünstromprivileg = 1,59 Cent).
KWK-Umlage soll nach Expertenmeinung nicht zu zahlen sein.
Wenn der Anlagenbetreiber umsatzsteuerpflichtig ist, muss er für eigenen oder für Eigenverbrauch durch Dritte (das wäre dann ja eine Lieferung) Umsatzsteuer abführen.